Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 18.10.1989 - 2 W 174/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO; § 52 Abs. 1 BRAGO
Anforderungen an einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für die Geltendmachung einer erhöhten Prozessgebühr; Voraussetzungen für das Entstehen einer Verkehrsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für die Geltendmachung einer erhöhten Prozessgebühr; Voraussetzungen für das Entstehen einer Verkehrsgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 2
Mehrvertretungszuschlag bei Passivprozeß einer Rechtsanwaltssozietät - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82
Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.1989 - 2 W 174/89
Ob die mehreren Auftraggeber als Einheit auftreten (vgl. BGH JurBüro 1988, 64) oder ob die vom Gesetzgeber unterstellte Mehrbelastung durch mehrere Auftraggeber im konkreten Fall tatsächlich eingetreten ist (vgl. BGH JurBüro 1984, 377, 378), ist dabei ohne Bedeutung.
- OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 W 25/05
Zur Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO bei …
Der dadurch gem. § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht durch den unterlegenen Prozessgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat MDR 2000, 851 = OLGR 2000, 333; ebenso schon 23. Zivilsenat, MDR 1978, 854; ferner OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; Hans. OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Koblenz JurBüro 1998, 302; Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 256; zur Gegenmeinung s. u. 3.). - OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine …
Der dadurch gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht, der sich der Senat auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 BRAGO anschließt, durch den unterlegenen Prozeßgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf - 23. Zivilsenat - MDR 1978, 854; OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 302; OLG Hamburg MDR 1999, 256;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 6, Rdnr. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen - anderer Ansicht: OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142).